Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten (zwanzigster Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22.1.2025). Der Geltungsbeginn ist der 12. August 2026. Zahlreiche Details werden bis 2030 schrittweise durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission konkretisiert; die meisten konkreten Anforderungen (Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung) greifen erst ab 1.1.2030 oder später.
Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf der Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 (PPWR*), sowie von der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen zur Verfügung gestellte Ergänzungen.
(*siehe auch http://data.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj)
Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2026
Nicht alle ab 2030 geltenden Vorgaben für flexible Verkaufsverpackungen müssen bereits 2026 erfüllt werden. Konkret muss eine EU-Konformitätsbescheinigung ab 12. August 2026 folgendes bestätigen:
Lieferant (Supplier)
Hersteller (Producer)
Markeninhaber (i.d.R. Erzeuger / Manufacturer)
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