Die Packaging & Packaging Waste Regulation, kurz PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Bis 2030 werden im Rahmen sogenannter "delegierter Rechtsakte" entscheidende Details für die Umsetzung definiert. Der Geltungsbeginn der EU-Verordnung ist der 12. August 2026. D. h. ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die gemäß PPWR als Erzeuger (Manufacturer s. u.) gelten, EU-Konformitätserklärungen für die nationalen Marktüberwachungsbehörden bereit halten. In Deutschland sind dies die jeweils zuständigen Abfallbehörden.
Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf unseren Recherchen und Informationen, die von der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen zur Verfügung gestellt werden.
Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2026
Lieferant (Supplier)
Abfüller (Erzeuger / Manufacturer)
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