Im Rahmen der PPWR sind PFAS-Anteile in Verpackungen ab dem 12. August 2026 ausschließlich bis zu einem bestimmten Grenzwert zulässig. Nur Verpackungen, die diesen nicht überschreiten, bleiben in der EU verkehrsfähig. Der deutsche Mindeststandard bewertet PFAS in PE- und PP-Folien bereits ab Januar 2026 als Recyclingunverträglichkeit. Nachfolgend finden Sie dazu entsprechende Hintergrundinformationen.
Letzte Aktualisierung: 27. November 2025
Im Rahmen der REACH-Verordnung wurde seitens der ECHA (European Chemicals Agency) schon länger an einem PFAS-Verbot gearbeitet. Aktuell gilt die PPWR für Verpackungen als maßgeblicher Regulierungsmechanismus. Bis zur Veröffentlichung des Gesetzestext im Januar 2025 bestand keine Klarheit über die zulässigen Grenzwerte. Vor dem Hintergrund der globalisierten Rohstoffversorgung und der marktüblichen Disposition von Packmitteln gilt der aktuelle Zeitkorridor als wenig praktikabel. Das vollständige Ausschleusen von PFAS-Anteilen in den Stoffströmen der Recyclingindustrie kann nur langfristig gelingen. Selbstverständlich ist die Einhaltung der Vorgaben aus der PPWR aktuell das Gebot der Stunde.
Seit Bekanntgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir uns intensiv mit einer Lösung auch in Bezug auf den Einsatz von PFAS durch unsere Vorlieferanten beschäftigt. Auf Basis umfangreicher Prüfungen können wir bestätigen, dass unsere Verbunde spätestens ab dem Bereitstellungsdatum 01. Februar 2026 konform mit den PFAS Anforderungen der PPWR (Verordnung 2025/40) sind.
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