Im Rahmen der PPWR sind PFAS-Anteile in Kunststoffverpackungen ab dem 12. August 2026 ausschließlich bis zu einem bestimmten Grenzwert zulässig. Nur Verpackungen, die diesen nicht überschreiten, bleiben in der EU verkehrsfähig. Die Konsultationsversion zum deutschen Mindeststandard bewertet PFAS in PE- und PP-Folien bereits ab Januar 2026 als Recyclingunverträglichkeit. Nachfolgend finden Sie dazu entsprechende Hintergrundinformationen.
Letzte Aktualisierung: 18. August 2025
Im Rahmen der REACH-Verordnung wurde seitens der ECHA (European Chemicals Agency) schon länger an einem PFAS-Vebort gearbeitet. Inzwischen wird das Thema über die Ausgestaltung der PPWR reguliert. Bis zur Veröffentlichung des Gesetzestext im Januar 2025 bestand jedoch keine Klarheit über die zulässigen Grenzwerte. Vor dem Hintergrund der globalisierten Rohstoffversorgung und der marktüblichen Disposition von Packmitteln ist der aktuelle Zeitkorridor wenig praktikabel.
Dennoch haben wir uns frühzeitig mit möglichen Alternativen für unsere Prozesshilfsmittel als auch dem Einsatz von PFAS bei unseren Vorlieferanten beschäftigt. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich festhalten, dass eine Produktion von PFAS-konformen Verpackungsfolien gemäß Art 5 PPWR machbar ist. Ein vollständige Umstellung....