Die Weiterentwicklung der Vorgaben für recyclingfähige Verpackungen rückt neben der Materialzusammensetzung zunehmend auch die Druckfarben in den Fokus. So werden Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im deutschen Mindeststandard unter bestimmten Voraussetzungen als nicht recyclingfähig eingestuft. Nachfolgend finden Sie die FAQ zu den relevantesten Themen. Die Informationen basieren auf unserem Austausch mit Verpackungslizenzierern, Recyclern und Druckfarbenherstellern.
Letzte Aktualisierung: 21. März 2025
Aufgrund unserer Expertise über Verpackungslösungen im Food-Bereich setzen wir sowohl NC- als auch PU-basierte Farbsysteme ein. Daher verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen in der Verarbeitung von beiden Systemen in unseren Druckprozessen.
Da die Farbwirkung einzelner Töne in den Systemen abweichen ist es möglich, dass sich der Gesamteindruck eines Motivs in der Umstellung von einem NC- auf ein PU-basiertes Farbsystem verändert. In den meisten Fällen hat sich bei der Umstellung gezeigt, dass mit vorhandenen Druckmedien gute Ergebnisse erzielen werden können.
Der Mindeststandard 2024 stuft auf Seite 35 (s.u.) NC-basierte Farben im Zwischenlagendruck für die gesamte Fraktion PE-flex als nicht recyclingfähig ein. Eine Unterscheidung nach Verpackungsgröße (< oder > DIN A4) gilt seit 2024 nur noch für Sortierfraktionen, nicht mehr für Recyclingunverträglichkeiten.
Seit der Version 2024 ist die gesamte Fraktion PE-Flex von der Änderung betroffen. Das schließt folgende Verbunde ein, sofern sie in der Zwischenlage bedruckt sind:
Die aktuell bekannten Versionen der Verpackungsvorgaben aus dem LEH-Discount stellen im wesentlichen auf die "EuPIA GPM" Norm ab. Ferner können "NC-Farben in Einzelfällen" akzeptiert werden. Da der Handel i.d.R. u.a. auch den Mindeststandard als Referenz nutzt, ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr Anpassungen analog zum Mindeststandard 2024 vorgenommen werden.
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