Bei dem Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU Single Use Plastics Directive (SUPD). Das Ziel ist es, die Kommunen bei der Abfallentsorgung in öffentlichen Anlagen finanziell zu entlasten.
In den nachfolgenden FAQ finden Sie Informationen zur Einordnung dieses Themas in Bezug auf Ihre flexiblen Verpackungen.
Für eine rechtsverbindliche Einschätzung empfehlen wir unbedingt Ihre Fachanwälte zu Rate zu ziehen.
Letzte Aktualisierung 24. Januar 2025
Betroffen sind:
...die dazu bestimmt sind, unmittelbar nach dem Kauf verzehrt zu werden.
Nach Einschätzung des Industrieverbands Kunststoffverpackungen (IK) sind gemäß der EU-Kommissions-Leitlinien nur Einzelportionen aber keine Multipacks betroffen.
Für Rigid (Kategorie Behälter für Lebensmittel) kann dies der Verpackungsproduzent, der Abfüller, ein Importeur oder der Handel sein. Eine Einordnung erfolgt im Rahmen des Registrierungsantrags durch das Umweltbundesamt.
Für Flexibles (Kategorie Tüten und Wrapper mit Lebensmitteln) ist der registrierungspflichtige "Hersteller" derjenige, der die befüllten Verpackungen erstmals in Verkehr bringt.
Die Höhe der Sonderabgabe, die im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 erhoben werden soll:
Lösungen für Ihre flexiblen Verpackungen
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