Referenzen für Recyclingfähigkeit

Die Auswirkungen auf polyolefin-basierte Verbunde

Durch die Anforderungen der PPWR wird ein Mindestmaß an Recyclingfähigkeit ab 2030 erstmalig EU-weit zwingend erforderlich. Die genaue Definition dazu soll ein delegierter Rechtsakt bis 2028 liefern. Anhand einiger Entwicklungen wird jedoch bereits jetzt deutlich, dass polyolefin-basierte Verbundfolien zukünftig anders bewertet werden. Nachfolgend finden Sie die Erläuterungen dazu.

Letzte Aktualisierung: 02. Juni 2025

Prinzipskizze der veränderten Bewertungen

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Die Bedeutung der Referenzanwendungen


Gemäß PPWR sollen Kunststoffrezyklate zukünftig "im großen Stil" ("at scale") wieder eingesetzt werden. Dafür ist es erforderlich, dass sich ihre Qualität im Hinblick auf die Anforderungen der nachgelagerten Prozesse verbessert. Bei den sogenannten Referenzanwendungen handelt es sich um die folgende Zuordnung von Rezyklaten und Herstellungsverfahren:


  • PE-flex ➔ Referenzanwendung Blasfolienextrusion und Spritzguss
  • PP-flex ➔ Referenzanwendung Spritzguss und Thermoform


Diese Kategorisierung verändert die Zuordnung von Wert- und Störstoffen:


  • Wurden PP-Anteile in PE-flex bislang nur anteilig abgezogen, werden sie nun für die Bewertung der Recyclingfähigkeit vollständig in Abzug gebracht.
  • Ursächlich dafür sind u. a. die Auswirkungen der unterschiedlichen Schmelztemperaturen von PE und PP.
  • In der Blasfolienextrusion können PP-Anteile im PE-Rezyklat nicht schnell genug aufschmelzen, was den Prozess erheblich stört.
  • Hingegen sind geringe PE-Anteile im PP-flex für die Referenzanwendung Spritzguss nicht besonders störend.
  • Da die PE-Anteile früher aufschmelzen, sind die Auswirkungen für das PP-Rezyklat geringfügig. Dadurch wird der PE-Anteil nun dem Werstoffgehalt zugerechnet wird.

Die Hintergründe zu den Entwicklungen


Die Vorgaben für Recyclingfähigkeit werden ab 2035 um das Kriterium "recycled at scale" (Artikel 6 Absatz 2 PPWR) erweitert. Damit gelten Materialien nur noch dann als recyclingfähig, wenn sie in dem jeweiligen Mitgliedsstaat auch im großen Maßstab (zu mindestens 55 %) recycelt werden. Dafür müssen die Rezyklatqualitäten die notwendigen Verarbeitungseigenschaften für die jeweiligen Anlagen erfüllen.

Mit der Version 6.1 (erschienen am 14.03.25) bewertet der CHI Recyclability Standard PP in PE-flex jetzt als KAT2 Störstoff. Bislang wurden die PP-Anteile hier zu 25 % abgezogen. Mit der Neubewertung wird der PP-Anteil vollständig in Abzug gebracht. Diese Anpassung ist auf die Referenzanwendung Blasfolie für den PE-flex Abfallstrom zurück zuführen.

Der delegierte Rechtsakt zur Recyclingfähigkeit soll nach Artikel 6 Absatz 4 PPWR "unter Berücksichtigung der von europäischen Normungsorganisationen entwickelten Normen" ausgestaltet werden. Als Grundlage dafür soll auch die EN 18120 zum Einsatz kommen. Sie wird derzeit über die entsprechenden Gremien finalisiert. Darin finden sich ebenfalls Verfahrensbeschreibungen, mit denen die Kompatibilität von Rezyklaten für die nachgelagerten Prozesse sichergestellt werden soll.

Warum sind polyolfine Verbunde so performant?


Seit recyclingfähige Verpackungen stärker nachgefragt werden, ist der Einsatz von PE- oder PP-basierten Verbunden das erklärte Ziel. Für etliche Anwendungen wurden so bereits etliche Lösungen erfolgreich im Markt etabliert.


PO-basierte Materialien bieten jedoch in Puncto Abpackperformance entscheidende Vorteile:

  • (BO)PP / PE Verbunde haben ein höheres Temperaturgefälle zwischen Schmelzpunkt der Außenfolie und Siegelbeginn der innenliegenden Folie.
  • Daher lassen sich diese polyolefinen Strukturen schneller und sicherer mit dauerbeheizten Siegelsystemen verschließen.
  • Mono-Verbunde aus PP oder PE fallen diesbezüglich ab.

Trotz dieser Herausforderungen haben wir passende Lösungen dazu im Portfolio.