Quo vadis Recyclingfähigkeit?

Prognose für polyolefine Verbunde

Bis 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen zu mindestens 70 % recyclingfähig (Artikel 6 Absatz 1 PPWR) sein. Damit dies gelingt, soll bis Januar 2028 ein delegierter Rechtsakt die Recyclingfähigkeit gemäß PPWR definieren. Erste Veränderungen die damit einhergehen, lassen sich bereits anhand aktueller Entwicklungen erkennen. Nachfolgend haben wir diese für Sie zusammengefasst.


Letzte Aktualisierung: 02. April 2025

recycled at scale ➔ Sortieren und verarbeiten


Als Grundlage für die Bewertung der Recyclingfähigkeit lag der Fokus zunächst auf den etablierten Sammel- und Sortiersystemen. Vereinfacht ausgedrückt: Sobald eine Verpackung einem bestehenden Abfallstrom zugeordnet werden kann, gilt sie als recyclingfähig. Für flexible Verpackungen bedeutet das im Wesentlichen den Ersatz von PA und PET durch PP und PE.

Die Vorgabe für die Recyclingfähigkeit wird ab 2035 um das Kriterium "recycled at scale"(Artikel 6 Absatz 2 PPWR) erweitert. Damit gelten Materialien nur noch dann als recyclingfähig, wenn sie in dem jeweiligen Mitgliedsstaat auch im großen Maßstab (≥ 55 %) recycelt werden. Dafür werden die bisher geltenden Kriterien präzisiert, um die notwendigen Verarbeitungseigenschaften des Rezyklats auf dafür vorgesehenen Maschinen sicherzustellen.

EN 18120 ➔ Normierung auf europäischer Ebene


Der delegierte Rechtsakt zur Recyclingfähigkeit soll nach Artikel 6 Absatz 4 PPWR "unter Berücksichtigung der von europäischen Normungsorganisationen entwickelten Normen" ausgestaltet werden. Als Grundlage dafür wird auch die EN 18120 dienen. Sie wird derzeit über die entsprechenden Gremien ausgearbeitet. Darin finden sich auch Verfahrensbeschreibungen wieder, mit denen die Kompatibilität von Materialien deutlich präziser definiert wird, als dies bisher der Fall war.

Flexible Verpackungen werden in der EN 18120 analog zu Recyclass in PE-flex und PP-flex, mit je einer Variante "natural" und "colored" kategorisiert. Aufgrund der ergänzenden Verfahrensbeschreibungen für den Recyclingprozess reduzieren sich insbesondere die zulässigen Anteile von PP in PE-flex auf < 10 %. Zum Vergleich: Nach bisher geltenden Recyclingfähigkeitsbewertungen waren

PO-based ➔ Auswirkungen auf die Brückentechnologie


Für Flexibles geht es in Puncto Recyclingfähigkeit vor allem darum Polyamid und Polyester zu ersetzen. Für diese hoch performanten Materialien findet sich in der Verwertung kein Abfallstrom. Die Herausforderung im Einsatz für

Die Substiotution von PA & PET


Polyamid und Polyester wurden seit jeher aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften in flexiblen Verpackungen eingesetzt.